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Die reguläre Beitragspflicht in der katholischen Kirche beginnt in dem Kalenderjahr, in das Ihr 20. Geburtstag fällt – das bedeutet aber nicht unbedingt, dass man sofort bezahlen muss. Der Beitrag wird in folgenden Fällen ausgesetzt:

  • für Studierende, deren Einkommen (neben dem Studium) unter dem Richtsatz von jährlich € 10.000,00 liegt
  • als Lehrling, wenn Sie nur die Lehrlingsentschädigung beziehen
  • als Präsenz- oder Zivildiener
  • bei Karenz
  • bei Arbeitslosigkeit

Uns ist es besonders bei jungen Erwachsenen wichtig, auf die jeweilige Situation Rücksicht zu nehmen, um einen gerechten Beitrag bestimmen zu können. Bitte füllen Sie einfach das Online-Informationsblatt aus und übermitteln Sie uns die nötigen Unterlagen! Ihre zuständige Kirchenbeitragsstelle kümmert sich vertraulich um die korrekte Ermittlung des Beitrags.

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